Umsetzung

Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen

Magergrünland und Rohbodenstandorte im Extensivbereich des Straßenbegleitgrüns mit Anschluss an Gehölzbestände und Wälder wie hier an einer Bundesstraße eignen sich besonders gut zur ökologischen Aufwertung.
© StMB Magergrünland und Rohbodenstandorte im Extensivbereich des Straßenbegleitgrüns mit Anschluss an Gehölzbestände und Wälder wie hier an einer Bundesstraße eignen sich besonders gut zur ökologischen Aufwertung.

Die ökologische Aufwertung der Grünflächen entlang unserer Straßen ist ein wichtiger Baustein des Bayerischen Aktionsprogramms für die Insektenvielfalt. Auch der Bayerische Landtag hat mit Annahme des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“ dieses gemeinsame Ziel bekräftigt. Die maßgeblichen Bestimmungen aus dem Zweiten Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – „Versöhnungsgesetz“ – werden jetzt zügig und konsequent an den rund 23.000 Kilometern Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, die der Freistaat Bayern betreut, umgesetzt.

Die P­flege der Normal­flächen erfolgt weiterhin, wie auch die P­flege der Flächen des Intensivbereiches, im Regelfall durch den Straßenbetriebsdienst, in Einzelfällen durch Dritte. Die Vorgaben zur P­flege werden, soweit es im Rahmen der vorhandenen Personal- und Geräteausstattung möglich ist, an den ökologischen Zielen ausgerichtet. So ist es möglich, die Bedeutung der Normal­flächen als Extensivgrünland zu stärken.

Die ökologisch optimierte Pflege auf den Auswahlflächen, die über ganz Bayern verteilt sind, erfolgt in der Regel nicht durch den Straßenbetriebsdienst.  Die anspruchsvollen Mäharbeiten, überwiegend auf Böschungen, sind eine Daueraufgabe der Staatsbauverwaltung, für die kontinuierlich jedes Jahr geeignete Auftragnehmer wie Landschaftspflegeverbände, Maschinenringe, Landschaftsbaufirmen, Landwirte, Spezialfirmen u.a. beauftragt werden. Für jede einzelne Fläche wurden spezifische Pflegekonzepte in digitaler Form erarbeitet, die auf den Standort und den Bewuchs abgestimmt sind. Hierin ist festgelegt, wann, in welcher Häufigkeit und mit welchen Geräten die Wiesen künftig gemäht werden.
Für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen sind die Sachgebiete Landschaftsplanung an den Staatlichen Bauämtern zuständig.